014 Kap. 1 MANAGEMENT CORPORATE GOVERNANCE Corporate Governance Vorstand und Aufsichtsrat berichten gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex jährlich über die zuverlässige und effiziente Unternehmens- führung, einschließlich seiner Organisation, seiner geschäftspolitischen Grundsätze und Leitlinien sowie der internen und externen Steuerungs- und Über- wachungsmechanismen. Die AMB Generali erfüllt alle von der Deutschen Börse AG für den so genannten Prime Standard defi- nierten Transparenzanforderungen. Dementsprechend ist die AMB Generali zum Prime-Standard-Segment der Deutschen Börse zugelassen. Zur Sicherung dieses hohen Standards unterliegt die Corporate Governance zudem der fortlaufenden Überprüfung durch den Aufsichtsrat. Die Satzung und die Geschäftsordnungen bestimmen, dass bedeutende Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrats bedür- fen. Ausführlich wird die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Hauptversamm- lung gemäß § 171 Aktiengesetz erläutert (s. S. 10 ff.). Zusätzliche organisatorische Maßnahmen sichern die Corporate Governance, z.B. die Führung eines Insiderverzeichnisses, das konzernweite Compli- ance-System und der konzernweite Ethik-Kodex sowie dazugehörige Verhaltenskodizes der Konzerngesell- schaften. Wesentliche Informationen zur Corporate Gover- nance werden für unsere Aktionäre im Internet unter www.amb-generali.de in der Rubrik ,,Investor Relations" vorgehalten. Dazu gehören sowohl wichtige Termine, der Geschäftsbericht und die Zwischenberichte, Ad- hoc-Mitteilungen, Angaben über ,,Directors' Dealings" · Die AMB Generali hat sich einer guten und verantwortlichen Unternehmensführung verpflichtet. · Die Standards des Deutschen Corporate Governance Kodex setzt die AMB Generali in wesentlichen Bestandteilen um. · Die AMB Generali entspricht den Regelungen des Ethik-Kodex der internationalen Generali Gruppe für Korrektheit, Ehrlichkeit, Unparteilichkeit und Professionalität. sowie die Entsprechenserklärung der AMB Generali als auch der Deutsche Corporate Governance Kodex in ihren jeweils aktuellen und in älteren Fassungen. Gemäß ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus § 161 Aktiengesetz geben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich eine Erklärung darüber ab, inwieweit die AMB Generali den Empfehlungen des Deutschen Corporate Gover- nance Kodex folgt. Zuletzt wurde die Entsprechens- erklärung am 22. November 2007 erneuert. Erläuterung von Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex Die AMB Generali entspricht den Empfehlungen und Anregungen des Corporate Governance Kodex zum überwiegenden Teil. Soweit in der Entsprechens- erklärung Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex aufgeführt sind, befolgt die AMB Generali die geltenden gesellschaftsrechtlichen Regeln. Dies betrifft folgende Empfehlungen: Die Einberufungsunterlagen zur Hauptversamm- lung werden nicht auf elektronischem Wege übermit- telt (Abweichung von Ziffer 2.3.2 des Kodex). Die AMB Generali veröffentlicht die Einberufungsunterlagen regel- mäßig auf ihrer Homepage und stellt sie den Aktionären und sonstigen interessierten Personen zum Download zur Verfügung. Mit Blick auf die Konsequenzen einer nicht-ordnungsgemäßen Einberufung der Hauptver- sammlung halten Vorstand und Aufsichtsrat die Risiken einer generellen Übermittlung dieser Unterlagen auf elektronischem Weg jedoch für zu groß.