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Kap. 1 MANAGEMENT CORPORATE GOVERNANCE
Corporate Governance
Vorstand und Aufsichtsrat berichten gemäß Ziffer 3.10
des Deutschen Corporate Governance Kodex jährlich
über die zuverlässige und effiziente Unternehmens-
führung, einschließlich seiner Organisation, seiner
geschäftspolitischen Grundsätze und Leitlinien sowie
der internen und externen Steuerungs- und Über-
wachungsmechanismen.
Die AMB Generali erfüllt alle von der Deutschen
Börse AG für den so genannten Prime Standard defi-
nierten Transparenzanforderungen. Dementsprechend
ist die AMB Generali zum Prime-Standard-Segment
der Deutschen Börse zugelassen.
Zur Sicherung dieses hohen Standards unterliegt
die Corporate Governance zudem der fortlaufenden
Überprüfung durch den Aufsichtsrat. Die Satzung und
die Geschäftsordnungen bestimmen, dass bedeutende
Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrats bedür-
fen. Ausführlich wird die Überwachungstätigkeit des
Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Hauptversamm-
lung gemäß § 171 Aktiengesetz erläutert (s. S. 10 ff.).
Zusätzliche organisatorische Maßnahmen
sichern die Corporate Governance, z.B. die Führung
eines Insiderverzeichnisses, das konzernweite Compli-
ance-System und der konzernweite Ethik-Kodex sowie
dazugehörige Verhaltenskodizes der Konzerngesell-
schaften.
Wesentliche Informationen zur Corporate Gover-
nance werden für unsere Aktionäre im Internet unter
www.amb-generali.de in der Rubrik ,,Investor Relations"
vorgehalten. Dazu gehören sowohl wichtige Termine,
der Geschäftsbericht und die Zwischenberichte, Ad-
hoc-Mitteilungen, Angaben über ,,Directors' Dealings"
· Die AMB Generali hat sich einer guten und verantwortlichen Unternehmensführung
verpflichtet.
· Die Standards des Deutschen Corporate Governance Kodex setzt die AMB Generali
in wesentlichen Bestandteilen um.
· Die AMB Generali entspricht den Regelungen des Ethik-Kodex der internationalen
Generali Gruppe für Korrektheit, Ehrlichkeit, Unparteilichkeit und Professionalität.
sowie die Entsprechenserklärung der AMB Generali als
auch der Deutsche Corporate Governance Kodex in
ihren jeweils aktuellen und in älteren Fassungen.
Gemäß ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus § 161
Aktiengesetz geben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich
eine Erklärung darüber ab, inwieweit die AMB Generali
den Empfehlungen des Deutschen Corporate Gover-
nance Kodex folgt. Zuletzt wurde die Entsprechens-
erklärung am 22. November 2007 erneuert.
Erläuterung von Abweichungen vom
Deutschen Corporate Governance
Kodex
Die AMB Generali entspricht den Empfehlungen
und Anregungen des Corporate Governance Kodex
zum überwiegenden Teil. Soweit in der Entsprechens-
erklärung Abweichungen von den Empfehlungen des
Kodex aufgeführt sind, befolgt die AMB Generali die
geltenden gesellschaftsrechtlichen Regeln. Dies betrifft
folgende Empfehlungen:
Die Einberufungsunterlagen zur Hauptversamm-
lung werden nicht auf elektronischem Wege übermit-
telt (Abweichung von Ziffer 2.3.2 des Kodex). Die AMB
Generali veröffentlicht die Einberufungsunterlagen regel-
mäßig auf ihrer Homepage und stellt sie den Aktionären
und sonstigen interessierten Personen zum Download
zur Verfügung. Mit Blick auf die Konsequenzen einer
nicht-ordnungsgemäßen Einberufung der Hauptver-
sammlung halten Vorstand und Aufsichtsrat die Risiken
einer generellen Übermittlung dieser Unterlagen auf
elektronischem Weg jedoch für zu groß.