065 AachenMünchener Lebensversicherung AG in gewill- kürter Streitgenossenschaft Klage beim Landgericht Aachen ein, da sie mit der seitens des Unternehmens vorgenommenen Bearbeitung ihrer Ansprüche aus dem oben genannten BGH-Urteil nicht einverstan- den waren. Die Klage wurde ­ nachdem das Gericht Zweifel hinsichtlich der Zulässigkeit geäußert hatte ­ zunächst wieder zurückgenommen. 15 dieser Versi- cherungsnehmer haben zwischenzeitlich ihre Ansprü- che an die Verbraucherzentrale Hamburg abgetreten, welche sodann erneut beim Landgericht Aachen klag- te. Anfang 2008 wurde beim Landgericht Hamburg Klage gegen die Volksfürsorge Deutsche Lebensver- sicherung AG eingereicht, welche ebenfalls durch die Verbraucherzentrale Hamburg in gewillkürter Streitge- nossenschaft erfolgte. In den laufenden Verfahren geht es um Fragen der Verjährung, des Stornoabzugs, der Rückkaufswertberechnung sowie der Ermittlung der beitragsfreien Summe. Solvabilitätsanforderungen Alle zum Solvabilitätsausweis verpflichteten Gesellschaften im Konzern wiesen eine den gesetz- lichen Bestimmungen entsprechende, ausreichende Solvabilität aus. Gegenüber dem Vorjahr wurde die Darstellung der Solvabilitätswerte geändert. Es wird nicht mehr auf die Addition der Solo-Solvabilitätsübersichten, sondern erstmalig auf die Werte der bei der BaFin einzureichenden Gruppensolvabilität abgestellt. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Bei Betrachtung der Gruppensolvabilität der AMB Generali Gruppe übersteigt die Summe der vorhandenen Eigenmittel von 5.376 (Vorjahr: 5.138) Mio. (ohne Abzug von Beteiligungen an Kreditinstituten, Finanz- dienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen sowie Forderungen aus Genussrechten und Nachrangdarle- hen gegenüber Kreditinstituten, Finanzdienstleistungs- instituten und Finanzunternehmen) das entsprechende Soll um 2.095 (Vorjahr: 1.961) Mio. bzw. um 64% (Vorjahr: 62%). Hieraus berechnet sich in der Gruppe eine Solvabilitätsquote von 164% (Vorjahr: 162%). Die BaFin hat die AMB Generali Gruppe erstmals in 2006 mit Rückwirkung auf das Geschäftsjahr 2005 als Finanzkonglomerat identifiziert. Auf Basis unserer Hochrechnungen zur Berechnung der Kapitalaus- stattung als Finanzkonglomerat ist eine ausreichende Bedeckung der Solvabilitätsanforderungen auf Konglo- meratsebene unterjährig und zum Stichtag gegeben. In Vorbereitung auf die zukünftigen Anforderungen unter Solvency II hat ­ wie schon beschrieben ­ die AMB Generali Gruppe ein an den Branchenstandards orientiertes internes Risikomodell implementiert. Auf Basis dieses Risikomodells verfügt die Gruppe über genügend Risiko tragende Kapitalien, um den ökono- misch erforderlichen Kapitalbedarf zu decken. Ausblick und Weiterentwicklung des Risikomanagements Die Weiterentwicklung des Risikomanagements ist ein kontinuierlicher Prozess. Neue betriebswirt- schaftliche Erkenntnisse fließen durch entsprechende Aktualisierungen in regelmäßigen Abständen in das Risikomanagement ein. Auch im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des europäischen Versicherungs- aufsichtssystems (Solvency II) wird das Risikomanage- ment in der AMB Generali konsequent an den neuen Erfordernissen des Aufsichtssystems ausgerichtet und weiterentwickelt. Dabei werden die Anforderungen aus der 9. VAG-Novelle und zu erwartende Anforderungen aus MaRisk berücksichtigt. Konzeptionell richtet sich das Konzernprojekt dabei an der Drei-Säulen-Struktur aus, die auch dem EU-Projekt Solvency II zugrunde liegt. Unter Beachtung der Drei-Säulen-Struktur werden die Weiterentwicklung interner Risikomess- und Steu- erungssysteme, die Optimierung der Prozesse sowie die Rahmenbedingungen für eine transparente Bericht- erstattung kontinuierlich vorangetrieben. Insgesamt zeichnet sich gegenwärtig keine Ent- wicklung ab, die die Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage der AMB Generali Gruppe erheblich beeinträchti- gen könnte. Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit nicht erkennbar. RISIKOBERICHT KONZERN-LAGEBERICHT Kap. 2