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AachenMünchener Lebensversicherung AG in gewill-
kürter Streitgenossenschaft Klage beim Landgericht
Aachen ein, da sie mit der seitens des Unternehmens
vorgenommenen Bearbeitung ihrer Ansprüche aus
dem oben genannten BGH-Urteil nicht einverstan-
den waren. Die Klage wurde nachdem das Gericht
Zweifel hinsichtlich der Zulässigkeit geäußert hatte
zunächst wieder zurückgenommen. 15 dieser Versi-
cherungsnehmer haben zwischenzeitlich ihre Ansprü-
che an die Verbraucherzentrale Hamburg abgetreten,
welche sodann erneut beim Landgericht Aachen klag-
te. Anfang 2008 wurde beim Landgericht Hamburg
Klage gegen die Volksfürsorge Deutsche Lebensver-
sicherung AG eingereicht, welche ebenfalls durch die
Verbraucherzentrale Hamburg in gewillkürter Streitge-
nossenschaft erfolgte. In den laufenden Verfahren geht
es um Fragen der Verjährung, des Stornoabzugs, der
Rückkaufswertberechnung sowie der Ermittlung der
beitragsfreien Summe.
Solvabilitätsanforderungen
Alle zum Solvabilitätsausweis verpflichteten
Gesellschaften im Konzern wiesen eine den gesetz-
lichen Bestimmungen entsprechende, ausreichende
Solvabilität aus.
Gegenüber dem Vorjahr wurde die Darstellung
der Solvabilitätswerte geändert. Es wird nicht mehr
auf die Addition der Solo-Solvabilitätsübersichten,
sondern erstmalig auf die Werte der bei der BaFin
einzureichenden Gruppensolvabilität abgestellt. Die
Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.
Bei Betrachtung der Gruppensolvabilität der AMB
Generali Gruppe übersteigt die Summe der vorhandenen
Eigenmittel von 5.376 (Vorjahr: 5.138) Mio. (ohne
Abzug von Beteiligungen an Kreditinstituten, Finanz-
dienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen sowie
Forderungen aus Genussrechten und Nachrangdarle-
hen gegenüber Kreditinstituten, Finanzdienstleistungs-
instituten und Finanzunternehmen) das entsprechende
Soll um 2.095 (Vorjahr: 1.961) Mio. bzw. um 64%
(Vorjahr: 62%). Hieraus berechnet sich in der Gruppe
eine Solvabilitätsquote von 164% (Vorjahr: 162%).
Die BaFin hat die AMB Generali Gruppe erstmals
in 2006 mit Rückwirkung auf das Geschäftsjahr 2005
als Finanzkonglomerat identifiziert. Auf Basis unserer
Hochrechnungen zur Berechnung der Kapitalaus-
stattung als Finanzkonglomerat ist eine ausreichende
Bedeckung der Solvabilitätsanforderungen auf Konglo-
meratsebene unterjährig und zum Stichtag gegeben.
In Vorbereitung auf die zukünftigen Anforderungen
unter Solvency II hat wie schon beschrieben die
AMB Generali Gruppe ein an den Branchenstandards
orientiertes internes Risikomodell implementiert. Auf
Basis dieses Risikomodells verfügt die Gruppe über
genügend Risiko tragende Kapitalien, um den ökono-
misch erforderlichen Kapitalbedarf zu decken.
Ausblick und Weiterentwicklung
des Risikomanagements
Die Weiterentwicklung des Risikomanagements
ist ein kontinuierlicher Prozess. Neue betriebswirt-
schaftliche Erkenntnisse fließen durch entsprechende
Aktualisierungen in regelmäßigen Abständen in das
Risikomanagement ein. Auch im Zusammenhang mit
der Weiterentwicklung des europäischen Versicherungs-
aufsichtssystems (Solvency II) wird das Risikomanage-
ment in der AMB Generali konsequent an den neuen
Erfordernissen des Aufsichtssystems ausgerichtet und
weiterentwickelt. Dabei werden die Anforderungen aus
der 9. VAG-Novelle und zu erwartende Anforderungen
aus MaRisk berücksichtigt. Konzeptionell richtet sich
das Konzernprojekt dabei an der Drei-Säulen-Struktur
aus, die auch dem EU-Projekt Solvency II zugrunde
liegt. Unter Beachtung der Drei-Säulen-Struktur werden
die Weiterentwicklung interner Risikomess- und Steu-
erungssysteme, die Optimierung der Prozesse sowie
die Rahmenbedingungen für eine transparente Bericht-
erstattung kontinuierlich vorangetrieben.
Insgesamt zeichnet sich gegenwärtig keine Ent-
wicklung ab, die die Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage der AMB Generali Gruppe erheblich beeinträchti-
gen könnte. Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit
nicht erkennbar.
RISIKOBERICHT KONZERN-LAGEBERICHT Kap. 2