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Kap. 2 KONZERN-LAGEBERICHT ANGABEN UND BERICHT GEMÄSS § 315 ABS. 4 HGB
Angaben und Bericht gemäß § 315 Abs. 4 HGB
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
137.420.784,64 und ist eingeteilt in 53.679.994
Stückaktien, die auf den Inhaber lauten (Inhaberaktien).
Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte; d.h., es gibt
keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien.
Satzungsmäßige Beschränkungen, die Stimm-
rechte oder die Übertragung von Aktien betreffen,
bestehen nicht. Solche Beschränkungen aufgrund von
Vereinbarungen zwischen Aktionären sind dem Vor-
stand nicht bekannt. Aktien mit Sonderrechten, die
Kontrollbefugnisse verleihen, sind nicht ausgegeben
worden.
Die Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, hielt zum
18. Februar 2008 mittelbar einen Anteil von 85,49% an
der AMB Generali (zum 31. Dezember 2007: 85,05%).
Hiervon entfällt eine unmittelbare Beteiligung an der AMB
Generali in Höhe von 77,76% (zum 31. Dezember 2007:
77,32%) auf die Generali Beteiligungs-GmbH, Aachen.
Sonstige direkte oder indirekte Beteiligungen am
Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten, sind
der Gesellschaft nicht mitgeteilt worden.
Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder
des Vorstands obliegt gemäß den gesetzlichen Rege-
lungen in §§ 30 ff. MitbestG in Verbindung mit §§ 84,
85 AktG sowie der Regelung in § 7 Abs. 1 der Satzung
dem Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestimmt auch
die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Vorstand
bestand zum 31. Dezember 2007 aus drei Mitgliedern.
Die Befugnis zu Satzungsänderungen liegt gemäß
§ 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG bei der Hauptversammlung,
die darüber gemäß § 179 AktG Beschluss fasst. Die
Befugnis zu Änderungen der Satzung, die nur die Fas-
sung betreffen, ist gemäß § 19 der Satzung auf den
Aufsichtsrat der Gesellschaft übertragen.
Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener
Verantwortung (§ 76 AktG) und vertritt die Gesellschaft
gerichtlich und außergerichtlich (§ 78 AktG). Gemäß
§ 7 Abs. 3 der Satzung wird die Gesellschaft durch
zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmit-
glied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Vorstand wird durch den Aufsichtsrat überwacht,
dem Maßnahmen der Geschäftsführung nicht über-
tragen werden können, der aber beschließen kann,
dass bestimmte Arten von Geschäften vom Vorstand
nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen
werden können.
Nach § 5 Abs. 4 der Satzung ist der Vorstand
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum
18. Mai 2009 das Grundkapital um insgesamt bis zu
68.710.392,32 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe
von insgesamt bis zu 26.839.997 neuen, auf den Inha-
ber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinla-
ge zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Bei Kapitalerhö-
hung gegen Sacheinlage ist der Vorstand ermächtigt,
das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des
Aufsichtsrats auszuschließen. Bei Kapitalerhöhung
gegen Bareinlage ist den Aktionären ein Bezugsrecht
einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der
Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag
der neuen Aktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der
endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages, welche
möglichst zeitnah zur Platzierung der Aktien erfolgen
soll, nicht wesentlich unterschreitet. Voraussetzung
dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss ist,
dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß
§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG innerhalb des fünfjährigen
Genehmigungszeitraums ausgegebenen Aktien insge-
samt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten, und
zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch
im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf
diese Begrenzung auf 10% des Grundkapitals ist die
Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie
aufgrund einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
dieser Ermächtigung geltenden bzw. an deren Stelle
tretenden Ermächtigung gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4
AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgt.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem gesetz-
lichen Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Das
Bezugsrecht der Aktionäre kann außerdem aufgrund
eines vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
gefassten Beschlusses ausgeschlossen werden, um
insgesamt bis zu 400.000 aus genehmigtem Kapital