074 Kap. 2 KONZERN-LAGEBERICHT ANGABEN UND BERICHT GEMÄSS § 315 ABS. 4 HGB Angaben und Bericht gemäß § 315 Abs. 4 HGB Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 137.420.784,64 und ist eingeteilt in 53.679.994 Stückaktien, die auf den Inhaber lauten (Inhaberaktien). Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte; d.h., es gibt keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien. Satzungsmäßige Beschränkungen, die Stimm- rechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bestehen nicht. Solche Beschränkungen aufgrund von Vereinbarungen zwischen Aktionären sind dem Vor- stand nicht bekannt. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, sind nicht ausgegeben worden. Die Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, hielt zum 18. Februar 2008 mittelbar einen Anteil von 85,49% an der AMB Generali (zum 31. Dezember 2007: 85,05%). Hiervon entfällt eine unmittelbare Beteiligung an der AMB Generali in Höhe von 77,76% (zum 31. Dezember 2007: 77,32%) auf die Generali Beteiligungs-GmbH, Aachen. Sonstige direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft nicht mitgeteilt worden. Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands obliegt gemäß den gesetzlichen Rege- lungen in §§ 30 ff. MitbestG in Verbindung mit §§ 84, 85 AktG sowie der Regelung in § 7 Abs. 1 der Satzung dem Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestimmt auch die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Vorstand bestand zum 31. Dezember 2007 aus drei Mitgliedern. Die Befugnis zu Satzungsänderungen liegt gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG bei der Hauptversammlung, die darüber gemäß § 179 AktG Beschluss fasst. Die Befugnis zu Änderungen der Satzung, die nur die Fas- sung betreffen, ist gemäß § 19 der Satzung auf den Aufsichtsrat der Gesellschaft übertragen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung (§ 76 AktG) und vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich (§ 78 AktG). Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmit- glied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Vorstand wird durch den Aufsichtsrat überwacht, dem Maßnahmen der Geschäftsführung nicht über- tragen werden können, der aber beschließen kann, dass bestimmte Arten von Geschäften vom Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden können. Nach § 5 Abs. 4 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18. Mai 2009 das Grundkapital um insgesamt bis zu 68.710.392,32 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 26.839.997 neuen, auf den Inha- ber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinla- ge zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Bei Kapitalerhö- hung gegen Sacheinlage ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlage ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages, welche möglichst zeitnah zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet. Voraussetzung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss ist, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG innerhalb des fünfjährigen Genehmigungszeitraums ausgegebenen Aktien insge- samt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf 10% des Grundkapitals ist die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie aufgrund einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung geltenden bzw. an deren Stelle tretenden Ermächtigung gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgt. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem gesetz- lichen Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann außerdem aufgrund eines vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats gefassten Beschlusses ausgeschlossen werden, um insgesamt bis zu 400.000 aus genehmigtem Kapital