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1 Rechnungslegungsvorschriften
Der Konzernabschluss wurde auf der Grundlage von § 315a HGB in Übereinstim-
mung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie von der Europä-
ischen Union übernommen wurden, erstellt.
Im Geschäftsjahr 2007 wurden IFRS 7 ,,Finanzinstrumente: Anhangangaben" sowie
die daraus resultierenden Änderungen des IFRS 4 ,,Versicherungsverträge" erstmalig ange-
wendet. IFRS 7 fordert umfangreiche Anhangangaben zu Finanzinstrumenten sowie zu
den finanziellen Risiken, denen ein Unternehmen ausgesetzt ist. Damit verbunden sind
Änderungen bei den Anhangangaben zu IFRS 4 ,,Versicherungsverträge".
Darüber hinaus wurden die Änderungen des IAS 1 ,,Darstellung des Abschlusses"
hinsichtlich zusätzlicher Anhangangaben zum Kapital ebenfalls im Konzernabschluss für
das Jahr 2007 umgesetzt.
Da es sich bei den Neuerungen ausschließlich um Anhangangaben handelt, ergeben
sich durch die Erstanwendung der neuen bzw. überarbeiteten Standards keine Änderungen
in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Von einer vorzeitigen Anwendung des IFRS 8 ,,Operative Segmente", der sich mit
Änderungen in der Segmentberichterstattung beschäftigt, wurde abgesehen. IFRS 8 ist
zwingend ab dem Geschäftsjahr 2009 anzuwenden. Durch die Umsetzung von IFRS 8
ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen.
Die im Konzernabschluss angegebenen Standardangaben beziehen sich immer auf
die im Konzernabschluss angewandte Fassung des jeweiligen Standards.
2 Konsolidierung
Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2007 beziehen wir gemäß IAS 27 in
Verbindung mit SIC 12 die AMB Generali und 63 Tochterunternehmen sowie 24 Invest-
mentfonds ein. Darüber hinaus werden nach dem Anteilserwerb an der Generali Invest-
ments S.p.A. vier Unternehmen mittels der Equity-Methode bewertet. Hierbei handelt es
sich um Unternehmen, auf die der AMB Generali Konzern einen maßgeblichen Einfluss
ausüben kann. Des Weiteren wird der Anteil an einem Gemeinschaftsunternehmen gemäß
IAS 31 unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert. Eine Liste der wesentlichen
Tochtergesellschaften und at equity bewerteten Unternehmen gibt auf Seite 138 dieses
Geschäftsberichts Aufschluss über den Konsolidierungskreis. Eine vollständige Aufstel-
lung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB wird im elektronischen Bundesan-
zeiger offengelegt.
Konsolidierungsgrundsätze
Tochterunternehmen werden konsolidiert, wenn die AMB Generali Holding direkt oder
indirekt über eine Stimmrechtsmehrheit verfügt. Darüber hinaus werden Gesellschaften
und/oder ,,Special Purpose Entities" nach den Regeln von SIC 12 konsolidiert. Ein Unter-
nehmenszusammenschluss liegt vor, wenn der AMB Generali Konzern die Kontrolle über
Anhang zum Konzernabschluss 2007
ANHANG KONZERNABSCHLUSS Kap. 3