087 1 Rechnungslegungsvorschriften Der Konzernabschluss wurde auf der Grundlage von § 315a HGB in Übereinstim- mung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie von der Europä- ischen Union übernommen wurden, erstellt. Im Geschäftsjahr 2007 wurden IFRS 7 ,,Finanzinstrumente: Anhangangaben" sowie die daraus resultierenden Änderungen des IFRS 4 ,,Versicherungsverträge" erstmalig ange- wendet. IFRS 7 fordert umfangreiche Anhangangaben zu Finanzinstrumenten sowie zu den finanziellen Risiken, denen ein Unternehmen ausgesetzt ist. Damit verbunden sind Änderungen bei den Anhangangaben zu IFRS 4 ,,Versicherungsverträge". Darüber hinaus wurden die Änderungen des IAS 1 ,,Darstellung des Abschlusses" hinsichtlich zusätzlicher Anhangangaben zum Kapital ebenfalls im Konzernabschluss für das Jahr 2007 umgesetzt. Da es sich bei den Neuerungen ausschließlich um Anhangangaben handelt, ergeben sich durch die Erstanwendung der neuen bzw. überarbeiteten Standards keine Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Von einer vorzeitigen Anwendung des IFRS 8 ,,Operative Segmente", der sich mit Änderungen in der Segmentberichterstattung beschäftigt, wurde abgesehen. IFRS 8 ist zwingend ab dem Geschäftsjahr 2009 anzuwenden. Durch die Umsetzung von IFRS 8 ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen. Die im Konzernabschluss angegebenen Standardangaben beziehen sich immer auf die im Konzernabschluss angewandte Fassung des jeweiligen Standards. 2 Konsolidierung Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2007 beziehen wir gemäß IAS 27 in Verbindung mit SIC 12 die AMB Generali und 63 Tochterunternehmen sowie 24 Invest- mentfonds ein. Darüber hinaus werden nach dem Anteilserwerb an der Generali Invest- ments S.p.A. vier Unternehmen mittels der Equity-Methode bewertet. Hierbei handelt es sich um Unternehmen, auf die der AMB Generali Konzern einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann. Des Weiteren wird der Anteil an einem Gemeinschaftsunternehmen gemäß IAS 31 unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert. Eine Liste der wesentlichen Tochtergesellschaften und at equity bewerteten Unternehmen gibt auf Seite 138 dieses Geschäftsberichts Aufschluss über den Konsolidierungskreis. Eine vollständige Aufstel- lung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB wird im elektronischen Bundesan- zeiger offengelegt. Konsolidierungsgrundsätze Tochterunternehmen werden konsolidiert, wenn die AMB Generali Holding direkt oder indirekt über eine Stimmrechtsmehrheit verfügt. Darüber hinaus werden Gesellschaften und/oder ,,Special Purpose Entities" nach den Regeln von SIC 12 konsolidiert. Ein Unter- nehmenszusammenschluss liegt vor, wenn der AMB Generali Konzern die Kontrolle über Anhang zum Konzernabschluss 2007 ANHANG KONZERNABSCHLUSS Kap. 3