088 Kap. 3 KONZERNABSCHLUSS ANHANG ein anderes Unternehmen erlangt. Ein Unternehmenszusammenschluss wird gemäß IFRS 3 ,,Unternehmenszusammenschlüsse" nach der Erwerbsmethode bilanziert. Diese erfordert die Erfassung aller identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualver- bindlichkeiten des erworbenen Unternehmens mit den Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs ergeben sich aus dem Zeitwert der Gegenleistung unter Hinzurechnung aller dem Zusammenschluss direkt zurechenbaren Kosten. Übersteigen die Anschaffungskosten den Anteil des Konzerns an dem neube- werteten Nettovermögen des Tochterunternehmens, so wird der Unterschiedsbetrag als Goodwill aktiviert. Negative Unterschiedsbeträge werden nach erneuter Überprüfung sofort erfolgswirksam vereinnahmt. Der Anteil konzernfremder Gesellschafter am Nettovermögen des Tochterunternehmens wird gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Für Unternehmenszusammenschlüsse bei Akquisitionen von Unternehmen, bei denen bereits Kontrolle durch die AMB Generali besteht, enthält IFRS 3 keine Vorschriften über die Bilanzierung des Erwerbs von Minderheitenanteilen. In Anlehnung an die Einheits- theorie wird der Hinzuerwerb von Anteilen an einem bereits konsolidierten Tochterunter- nehmen als reiner Kapitalvorgang zwischen Mutterunternehmen und Fremdgesellschafter dargestellt. Der Erwerb von Minderheitenanteilen führt nicht zu einer Neubewertung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten. Der positive Unterschiedsbetrag aus den Anschaffungskosten und dem Buchwert des Minderheitenanteils mindert erfolgsneutral das Eigenkapital. Anteile an assoziierten Unternehmen, bei denen die AMB Generali einen maßgeb- lichen Einfluss hat, werden grundsätzlich nach der Equity-Methode bewertet. Grund- lage für die Konsolidierung dieser Unternehmen ist die Ausübung eines maßgeblichen Einflusses seitens des AMB Generali Konzerns. Maßgeblicher Einfluss wird vermutet, wenn der AMB Generali Konzern mindestens 20% der Stimmrechte des jeweiligen Unter- nehmens hält. Anteile an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet. Diese Unternehmen werden von dem AMB Generali Konzern zusammen mit einem nicht in den Konzernabschluss der AMB Generali einbezogenen Unternehmen gemeinschaftlich geführt. Bei der Bewertung der Anteile an Gemeinschaftsunternehmen wird das Wahlrecht nach IAS 31.38 ausgeübt. Die Jahresabschlüsse der at equity bewer- teten Unternehmen werden an konzerneinheitliche Bewertungsmaßstäbe angepasst. Bei einem Anteilserwerb ist eine Differenz zwischen den Anschaffungskosten des Anteils und dem auf den Konzern entfallenden Anteil am Nettovermögen des at equity bewerteten Unternehmens gemäß IFRS 3 zu bilanzieren. Ein sich ergebender Goodwill geht in den Buchwert des Anteils ein, wird aber entsprechend den Vorschriften des IFRS 3 nicht planmäßig abgeschrieben. Negative Unterschiedsbeträge werden in der Erwerbsperiode erfolgswirksam vereinnahmt. Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert. Währungsumrechnung Der Konzernabschluss der AMB Generali wird in Euro, der funktionalen Währung der Gruppe, aufgestellt. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in einer anderen als der funktionalen Währung erfolgt zum Währungskurs am Tag der Transaktion. Monetäre Vermögenswerte und Schulden werden in der Bilanz unter Verwendung des Stichtagskurses umgerechnet. Zum Stichtag werden nichtmonetäre Vermögenswerte und Schulden, die zu fortge- führten Anschaffungskosten bewertet werden, mit dem historischen Währungskurs am