089 Tag der Erstverbuchung, nichtmonetäre Vermögenswerte, die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Währungskursgewinne bzw. Währungskursverluste aus der Währungsumrechnung werden in den Sonstigen Erträgen bzw. Sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. Währungskursveränderungen bei nichtmonetären Eigenkapitalinstrumenten, die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden entsprechend der Wertpapierbewer- tung entweder einheitlich erfolgsneutral im Eigenkapital oder erfolgswirksam behandelt. Die Abschlussberichterstattung von Tochterunternehmen und Investmentfonds, die einen Abschluss in einer anderen Währung als der funktionalen Währung der AMB Generali aufstellen, wird, bezogen auf Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs, bezogen auf Erträge und Aufwendungen mit dem Jahres-Durchschnittskurs, in Euro umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden ergebnisneutral im Eigenkapital in der Rücklage für Währungsumrechnung verrechnet. Schätzungen und Annahmen Bei der Erstellung des Konzernabschlusses ist es erforderlich, Schätzungen und Annahmen zu treffen, die sich auf Bilanzposten, Posten der Gewinn- und Verlustrech- nung sowie die sonstigen finanziellen Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse des AMB Generali Konzerns auswirken. Schätzungen und Annahmen werden insbesondere bei den Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, bei der Deckungsrückstel- lung, beim beizulegenden Zeitwert sowie bei Wertminderungen von Finanzinstrumenten und anderen bestimmten Bilanzposten, beim Goodwill, bei den aktivierten Abschluss- kosten, beim Bestandswert für Versicherungsverträge, bei den latenten Steuern und den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen verwendet. Die Schätzungen erfolgen grundsätzlich unter der Annahme vernünftiger und jährlich aktualisierter Prä- missen. Jedoch sind Schätzungen naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet, wodurch die tatsächlichen Werte von den Schätzungen abweichen können. Schätzungen können sich somit sowohl gewinnerhöhend als auch gewinnmindernd auswirken. In der Lebensversicherung werden zu Vertragsbeginn die Annahmen Sterblichkeit, Zins und Kosten festgelegt. Sie gelten grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit. In Folgejahren werden die jeweiligen Annahmen zu jedem Abschlussstichtag überprüft und ggf. angepasst. Die sich daraus ergebenden Effekte spiegeln sich in den True Up-Werten in den Bilanzposten Bestandswert aus Versicherungsverträgen, Aktivierte Abschlusskos- ten und in der Deckungsrückstellung wider. Innerhalb der Deckungsrückstellung in der Krankenversicherung wird eine Alte- rungsrückstellung gebildet, die im Wesentlichen dem Ausgleich der im Alter steigenden Krankheitskosten dient. Während die alterungsunabhängigen Beiträge in der Vertrags- laufzeit konstant bleiben, verändert sich das Krankheitsrisiko bzw. die damit verbundenen Krankheitskosten im Zeitablauf. Diese Annahmen sind aufgrund der langen Laufzeiten der Versicherungsverträge mit Unsicherheiten behaftet. In der Schaden-/Unfallversicherung werden Rückstellungen für noch nicht abge- wickelte Versicherungsfälle gebildet, die Zahlungsverpflichtungen gegenüber Versiche- rungsnehmern und Zedenten betreffen, die hinsichtlich ihrer Höhe oder Fälligkeit unsicher sind. Die Bewertung der Schadenrückstellung beruht auf bestmöglichen Schätzungen der erwarteten Erfüllungsbeträge. Die tatsächlichen Zahlungen für Versicherungsfälle können höher oder niedriger ausfallen. Die hieraus entstehenden Abwicklungsgewinne und -verluste wirken sich, unter Einbeziehung der Anteile der Rückversicherer, ergeb- niswirksam auf die Gewinn- und Verlustrechnung aus. ANHANG KONZERNABSCHLUSS Kap. 3