090 Kap. 3 KONZERNABSCHLUSS ANHANG Die Bewertung der zugrunde liegenden Annahmen und Schätzungen weiterer Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnungsposten sind in den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bzw. direkt in den Erläuterungen zu den einzelnen Werten dargestellt. 3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Erstellung der in den Konzernjahresabschluss einbezogenen Jahresabschlüs- se erfolgt zum Bilanzstichtag der AMB Generali, dem 31. Dezember. Spezialfonds mit abweichendem Stichtag werden auf Basis von zum 31. Dezember erstellten Zwischen- abschlüssen einbezogen. Die Abschlüsse der AMB Generali und der in den Konzernab- schluss einbezogenen Tochterunternehmen und Spezialfonds werden einheitlich nach den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen der IAS/IFRS bilanziert. Für die versi- cherungstechnischen Geschäftsvorfälle, in denen IFRS 4 keine spezifischen Regelungen zur bilanziellen Abbildung dieser Geschäftsvorfälle enthält, werden in Übereinstimmung mit IAS 8 ,,Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler" die Bestimmungen der US-GAAP angewandt. Bei Fehlen eines Standards oder einer Interpretation, der bzw. die ausdrücklich auf einen Geschäftsvorfall zutrifft, hat der AMB Generali Konzern in Übereinstimmung mit IAS 8 auf Standards zurückgegriffen, die ähnliche Sachverhalte regeln. Alle Angaben im Anhang werden auf volle tausend Euro (Tsd. ) gerundet. Der eigengenutzte Grundbesitz und die Sachanlagen werden mit den Anschaf- fungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und Wert- minderungen, angesetzt. Unter dem eigengenutzten Grundbesitz werden nur Grundstücke und Bauten aus- gewiesen, die der überwiegenden Eigennutzung dienen. Gebäude werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Für Wohngebäude beträgt die Nutzungsdauer zwischen 80 und 100 Jahre und für Geschäftshäuser 25 bis 60 Jahre. Sinkt der erziel- bare Betrag bei Grundstücken oder Gebäuden unter den Buchwert, wird unabhängig von der Dauer der Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Der erzielbare Betrag wird grundsätzlich mit einem Verkehrswert gleichgesetzt, der nach anerkannten Methoden, z.B. Ertragswert- bzw. Vergleichswertverfahren, ermittelt wird. Die Immobilien des Konzerns werden nach einem festgelegten Mehrjahresplan i.d.R. in einem Zeitraum von 5 Jahren von externen Gutachtern (öffentlich bestellte Sachver- ständige) bewertet. Die Sachanlagen umfassen im Wesentlichen die Betriebs- und Geschäftsausstat- tung. Die Abschreibung bei den Sachanlagen erfolgt linear entsprechend ihrer Nutzungs- dauer. Bei den Versicherungsunternehmen im Konzern verteilt sie sich in der Gewinn- und Verlustrechnung auf das Ergebnis aus Kapitalanlagen, die Leistungen an Kunden, die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und die sonstigen Aufwendungen. Die immateriellen Vermögenswerte setzen sich aus dem Goodwill, dem Bestands- wert aus erworbenen Versicherungsverträgen (PVFP ­ Present Value of Future Profits) und den sonstigen immateriellen Vermögenswerten zusammen. Als Goodwill wird der positive Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten des erworbenen Unternehmens und dem auf den Konzern entfallenden Anteil an dem neubewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens nach Aufdeckung stiller Reserven und Lasten zum Zeitpunkt des Erwerbs ausgewiesen. Der Goodwill aus Unternehmenserwerben wird gemäß IFRS 3 nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sondern zu Anschaffungskosten vermindert um