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Kap. 3 KONZERNABSCHLUSS ANHANG
Die Bewertung der zugrunde liegenden Annahmen und Schätzungen weiterer
Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnungsposten sind in den allgemeinen Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden bzw. direkt in den Erläuterungen zu den einzelnen Werten
dargestellt.
3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Erstellung der in den Konzernjahresabschluss einbezogenen Jahresabschlüs-
se erfolgt zum Bilanzstichtag der AMB Generali, dem 31. Dezember. Spezialfonds mit
abweichendem Stichtag werden auf Basis von zum 31. Dezember erstellten Zwischen-
abschlüssen einbezogen. Die Abschlüsse der AMB Generali und der in den Konzernab-
schluss einbezogenen Tochterunternehmen und Spezialfonds werden einheitlich nach
den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen der IAS/IFRS bilanziert. Für die versi-
cherungstechnischen Geschäftsvorfälle, in denen IFRS 4 keine spezifischen Regelungen
zur bilanziellen Abbildung dieser Geschäftsvorfälle enthält, werden in Übereinstimmung
mit IAS 8 ,,Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und
Fehler" die Bestimmungen der US-GAAP angewandt.
Bei Fehlen eines Standards oder einer Interpretation, der bzw. die ausdrücklich auf
einen Geschäftsvorfall zutrifft, hat der AMB Generali Konzern in Übereinstimmung mit
IAS 8 auf Standards zurückgegriffen, die ähnliche Sachverhalte regeln. Alle Angaben im
Anhang werden auf volle tausend Euro (Tsd. ) gerundet.
Der eigengenutzte Grundbesitz und die Sachanlagen werden mit den Anschaf-
fungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und Wert-
minderungen, angesetzt.
Unter dem eigengenutzten Grundbesitz werden nur Grundstücke und Bauten aus-
gewiesen, die der überwiegenden Eigennutzung dienen. Gebäude werden entsprechend
ihrer Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Für Wohngebäude beträgt die Nutzungsdauer
zwischen 80 und 100 Jahre und für Geschäftshäuser 25 bis 60 Jahre. Sinkt der erziel-
bare Betrag bei Grundstücken oder Gebäuden unter den Buchwert, wird unabhängig
von der Dauer der Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.
Der erzielbare Betrag wird grundsätzlich mit einem Verkehrswert gleichgesetzt, der nach
anerkannten Methoden, z.B. Ertragswert- bzw. Vergleichswertverfahren, ermittelt wird.
Die Immobilien des Konzerns werden nach einem festgelegten Mehrjahresplan i.d.R.
in einem Zeitraum von 5 Jahren von externen Gutachtern (öffentlich bestellte Sachver-
ständige) bewertet.
Die Sachanlagen umfassen im Wesentlichen die Betriebs- und Geschäftsausstat-
tung. Die Abschreibung bei den Sachanlagen erfolgt linear entsprechend ihrer Nutzungs-
dauer. Bei den Versicherungsunternehmen im Konzern verteilt sie sich in der Gewinn- und
Verlustrechnung auf das Ergebnis aus Kapitalanlagen, die Leistungen an Kunden, die
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und die sonstigen Aufwendungen.
Die immateriellen Vermögenswerte setzen sich aus dem Goodwill, dem Bestands-
wert aus erworbenen Versicherungsverträgen (PVFP Present Value of Future Profits) und
den sonstigen immateriellen Vermögenswerten zusammen. Als Goodwill wird der positive
Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten des erworbenen Unternehmens
und dem auf den Konzern entfallenden Anteil an dem neubewerteten Nettovermögen
des Tochterunternehmens nach Aufdeckung stiller Reserven und Lasten zum Zeitpunkt
des Erwerbs ausgewiesen. Der Goodwill aus Unternehmenserwerben wird gemäß IFRS 3
nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sondern zu Anschaffungskosten vermindert um