091 kumulierte außerplanmäßige Abschreibungen bilanziert. Die Werthaltigkeit des Goodwill wird mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Werthaltigkeitsprüfung (Impairment-Test) auf Basis zahlungsmittelgenerierender Einheiten überprüft. Als zahlungsmittelgenerieren- de Einheiten setzt die AMB Generali die rechtlichen Einheiten an. Zur Feststellung eines etwaigen Wertminderungsbedarfs wird der erzielbare Betrag der jeweiligen zahlungsmittel- generierenden Einheit mit ihrem Buchwert (einschließlich Goodwill) verglichen. Übersteigt der Buchwert (einschließlich Goodwill) der zahlungsmittelgenerierenden Einheit deren erzielbaren Wert, erfolgt eine entsprechende Verminderung des Goodwill. Vorgenommene Abschreibungen werden nicht rückgängig gemacht. Die auf den Goodwill entfallende Abschreibung wegen Wertminderung wird als gesonderter Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Negative Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung sind gemäß IFRS 3 nach erneuter Prüfung sofort erfolgswirksam zu vereinnahmen. Der Bestandswert aus Versicherungsverträgen, der bei der Erstkonsolidierung von Versicherungsunternehmen zu bilanzieren ist, wird entsprechend der Realisierung der Überschüsse, die seiner Berechnung zugrunde liegen, amortisiert. Immaterielle Vermögenswerte mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben und zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten ver- mindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen bilanziert. Immaterielle Vermögens- werte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden entsprechend IAS 38 nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Die ausgewiesenen sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten erworbene und selbst erstellte Software sowie sonstige erworbene immaterielle Vermögenswerte. Diese beinhalten u.a. ein Recht auf die exklusive Nutzung eines Vertriebswegs sowie ein Vorkaufsrecht auf Anteile an diesem Vertriebsweg. Nach Analyse aller relevanten Faktoren wurde die Nutzungsdauer als unbegrenzt eingestuft. Durch Gegenüberstellung des erzielbaren Betrags und des Buchwerts wird im Rahmen des jährlich durchgeführten Impairment-Tests die Werthaltigkeit überprüft. Software wird linear entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer über maximal 5 Jahre abgeschrieben. Die Abschrei- bungen verteilen sich bei den Versicherungsunternehmen in der Gewinn- und Verlustrech- nung auf das Ergebnis aus Kapitalanlagen, die Leistungen an Kunden, die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und die sonstigen Aufwendungen. Aktivierte Abschlusskosten enthalten Provisionen und andere Kosten, die sich unmittelbar beim Abschluss von Versicherungsverträgen ergeben. Die Abschlusskosten der Lebensversicherungen werden unter Berücksichtigung der Verzinsung in dem Verhältnis über die Laufzeit der Verträge verteilt, in dem die Ertragsüberschüsse in jedem einzelnen Jahr zum insgesamt aus den Verträgen zu erwartenden Ertragsüberschuss stehen. In der langfristigen Krankenversicherung werden die Abschlusskosten proportional zu den Bei- tragseinnahmen über die gesamte durchschnittliche Vertragslaufzeit abgeschrieben. Die Berechnungsparameter werden regelmäßig an die aktuellen Verhältnisse angepasst. Bei den Schaden- und Unfallversicherungen erfolgt die Abschreibung ebenfalls proportional zu den Beitragseinnahmen über die Vertragsdauer, jedoch höchstens über 5 Jahre. Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten, die als Kapitalanlagen gehalten wer- den, werden nach dem Anschaffungskostenmodell mit den Anschaffungs- bzw. Herstel- lungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen und außerplanmäßigen Abschrei- bungen und kumulierten Wertminderungen angesetzt. Die Abschreibungsmodalitäten sowie die Bewertungsgrundsätze für die fremdgenutzten Grundstücke und Bauten sind die gleichen wie beim eigengenutzten Grundbesitz. Unter den fremdgenutzten Grund- stücken und Bauten werden nur die überwiegend fremdgenutzten ausgewiesen. ANHANG KONZERNABSCHLUSS Kap. 3