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kumulierte außerplanmäßige Abschreibungen bilanziert. Die Werthaltigkeit des Goodwill
wird mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Werthaltigkeitsprüfung (Impairment-Test)
auf Basis zahlungsmittelgenerierender Einheiten überprüft. Als zahlungsmittelgenerieren-
de Einheiten setzt die AMB Generali die rechtlichen Einheiten an. Zur Feststellung eines
etwaigen Wertminderungsbedarfs wird der erzielbare Betrag der jeweiligen zahlungsmittel-
generierenden Einheit mit ihrem Buchwert (einschließlich Goodwill) verglichen. Übersteigt
der Buchwert (einschließlich Goodwill) der zahlungsmittelgenerierenden Einheit deren
erzielbaren Wert, erfolgt eine entsprechende Verminderung des Goodwill. Vorgenommene
Abschreibungen werden nicht rückgängig gemacht. Die auf den Goodwill entfallende
Abschreibung wegen Wertminderung wird als gesonderter Posten in der Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesen. Negative Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung
sind gemäß IFRS 3 nach erneuter Prüfung sofort erfolgswirksam zu vereinnahmen.
Der Bestandswert aus Versicherungsverträgen, der bei der Erstkonsolidierung von
Versicherungsunternehmen zu bilanzieren ist, wird entsprechend der Realisierung der
Überschüsse, die seiner Berechnung zugrunde liegen, amortisiert.
Immaterielle Vermögenswerte mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer werden über
ihre Nutzungsdauer abgeschrieben und zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten ver-
mindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen bilanziert. Immaterielle Vermögens-
werte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden entsprechend IAS 38 nicht planmäßig
abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft.
Die ausgewiesenen sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten erworbene
und selbst erstellte Software sowie sonstige erworbene immaterielle Vermögenswerte.
Diese beinhalten u.a. ein Recht auf die exklusive Nutzung eines Vertriebswegs sowie
ein Vorkaufsrecht auf Anteile an diesem Vertriebsweg. Nach Analyse aller relevanten
Faktoren wurde die Nutzungsdauer als unbegrenzt eingestuft. Durch Gegenüberstellung
des erzielbaren Betrags und des Buchwerts wird im Rahmen des jährlich durchgeführten
Impairment-Tests die Werthaltigkeit überprüft. Software wird linear entsprechend ihrer
wirtschaftlichen Nutzungsdauer über maximal 5 Jahre abgeschrieben. Die Abschrei-
bungen verteilen sich bei den Versicherungsunternehmen in der Gewinn- und Verlustrech-
nung auf das Ergebnis aus Kapitalanlagen, die Leistungen an Kunden, die Aufwendungen
für den Versicherungsbetrieb und die sonstigen Aufwendungen.
Aktivierte Abschlusskosten enthalten Provisionen und andere Kosten, die sich
unmittelbar beim Abschluss von Versicherungsverträgen ergeben. Die Abschlusskosten der
Lebensversicherungen werden unter Berücksichtigung der Verzinsung in dem Verhältnis
über die Laufzeit der Verträge verteilt, in dem die Ertragsüberschüsse in jedem einzelnen
Jahr zum insgesamt aus den Verträgen zu erwartenden Ertragsüberschuss stehen. In der
langfristigen Krankenversicherung werden die Abschlusskosten proportional zu den Bei-
tragseinnahmen über die gesamte durchschnittliche Vertragslaufzeit abgeschrieben. Die
Berechnungsparameter werden regelmäßig an die aktuellen Verhältnisse angepasst. Bei
den Schaden- und Unfallversicherungen erfolgt die Abschreibung ebenfalls proportional
zu den Beitragseinnahmen über die Vertragsdauer, jedoch höchstens über 5 Jahre.
Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten, die als Kapitalanlagen gehalten wer-
den, werden nach dem Anschaffungskostenmodell mit den Anschaffungs- bzw. Herstel-
lungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen und außerplanmäßigen Abschrei-
bungen und kumulierten Wertminderungen angesetzt. Die Abschreibungsmodalitäten
sowie die Bewertungsgrundsätze für die fremdgenutzten Grundstücke und Bauten sind
die gleichen wie beim eigengenutzten Grundbesitz. Unter den fremdgenutzten Grund-
stücken und Bauten werden nur die überwiegend fremdgenutzten ausgewiesen.
ANHANG KONZERNABSCHLUSS Kap. 3