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Kap. 3 KONZERNABSCHLUSS BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Wir haben den von der AMB Generali Holding AG, Aachen, aufgestellten Konzern-
abschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalverände-
rungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang sowie den Konzernlagebericht für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2007 geprüft. Die Aufstellung von
Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden
sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen
Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verant-
wortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der
von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den
Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmä-
ßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durch-
zuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften
und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in
den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidie-
rungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass
unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ent-
spricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den
ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften
sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser
Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem
Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 25. Februar 2008
PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Alexander Hofmann ppa. Christian Sack
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers